Frondienst

Frondienstpflicht im Tennisclub

Der Frondienst bietet nicht nur einen wertvollen Beitrag zum Clubleben, sondern stärkt auch den Gemeinschaftssinn.  Zudem fördert der gemeinsame Einsatz den Teamgeist und schafft ein Gefühl der Verbundenheit mit dem Verein.

Jedes Aktivmitglied des Tennisclubs ist verpflichtet, pro Saisonjahr mindestens einen Frondienst zu leisten. Mitglieder, die dem Frondienst unentschuldigt fernbleiben, erhalten eine Kostenverrechnung von Fr. 200.–.

Mitglieder ab dem 75. Altersjahr sind von der Frondienstpflicht befreit und müssen keinen Einsatz mehr leisten.

 

Hier kann man sich zum Frondienst eintragen